
Der Windenergie-Standort Neddenaverbergen-Armsen war Ende April Ziel eines „CDU vor Ort"-Termins der Ratsfraktion. Unter der Leitung des Fraktionsvorsitzenden und Kreistagsabgeordneten Günter Lühning (Otersen) und unter maßgeblicher Beteiligung der beiden Ratsmitglieder Nils Heise und Holger Cordes aus Neddenaverbergen formulierte die CDU-Ratsfraktion eine klare Position zur Windenergie-Nutzung bei Neddenaverbergen:
- Die CDU ist eher für bis zu 1.000 m Abstand zu Siedlungsgebieten, statt des 700 m-Abstandes der Kreisverwaltung
- Bleibt es auf Kreisebene beim 700 m-Abstand, dann soll die Gemeinde für das jetzige Gebiet mit den 4 Windrädern eine Höhenbegrenzung auf die jetzigen 100 m Gesamthöhe wirksam festschreiben.
- Im Gegenzug plädiert die CDU für eine Reduzierung des Abstandes zum Wald von bisher 200 m auf höchstens 100 m und die Nicht-Anwendung des zum Wald-Abstandes auf Ackerflächen, die im Landschaftsrahmenplan als Aufforstungsflächen festgeschrieben sind. Dadurch sollte nord-östlich des jetzigen Windpark-Gebietes eine moderate Erweiterungsfläche außerhalb des 1.000 m-Abstandes zum Dorf möglich werden – mit einer Höhenbegrenzung auf 150 m Gesamthöhe und Sozialverträglichkeit, also mit Zustimmung der Mehrheit der Einwohner.
Die Festlegung eines 1.000 m Abstandes zu Siedlungsgebieten durch den Landkreis hätte erhebliche Folgen:
- In der Gemeinde Kirchlinteln würde es keinen Wind-Vorrangstandort mehr geben
a.) der jetzige Vorrang-Standort Holtum hätte nur noch Bestandsschutz, ein Repowering wäre nicht möglich, eine Erweiterung ist im neuen RROP ohnehin nicht vorgesehen!)
b.) keine Heraufstufung zum Wind-Vorrangstandort in Neddenaverbergen, kein Repowering, keine Erweiterung
Desahlb hat die CDU einen Zusatz-Antrag wie folgt formuliert:
„Sollte der Kreistag den 700 m-Abstand beschließen und den Abstand zu Siedlungsgebieten nicht erhöhen, dann sollten wir als Gemeinde für Neddenaverbergen
a.) bezüglich der jetzigen Windpark-Fläche mit 4 WEA mit 100 m Gesamthöhe Höhenbegrenzung wirksam festschreiben auf die jetzige Gesamthöhe von 100 m
b.) bezüglich einer eventuellen Erweiterung (in 1.000 m Entfernung) in Neddenaverbergen eine Höhenbegrenzung für neue WEA auf die eine Gesamthöhe von 150 m – Voraussetzung: Sozialverträglichkeit, also Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung".
Zur Abstandsregel zum Wald heißt es im CDU-Antrag wörtlich:
Die von der Kreisverwaltung praktizierte Abstandsregel von 200 m stammt offensichtlich noch aus einer Zeit mit Windenergieanlagen (WEA) mit geringeren Höhen.
In Bayern werden WEA sogar in den Wäldern der Bayerischen Staatsforst errichtet. Quelle: www.baysf.de/uploads/media/Windenergie_Flyer.pdf
Für den Landkreis Verden und damit für unser Gemeindegebiet halten wir eine Reduzierung des Abstandes zum (vorhandenen!) Wald auf 100 m (statt 200 m) für angemessen und zweckmäßig. Damit würden wir uns auch der Praxis im Nachbar-Landkreis Soltau-Fallingbostel anschließen.
Bei der Aufstellung des vorliegenden RROP-Entwurfs hält die Verdener Kreisverwaltung nicht nur 200 m Abstand zu vorhandenem Wald – sondern auch zu
Ackerflächen, die aber im Landschaftsrahmenplan als Aufforstungsflächen eingeplant sind ein und verhindert damit die Nutzung geeigneter Windenergie-Potenzialflächen, z.B. eine Windpark-Erweiterung in Neddenaverbergen außerhalb des 1.000 m Abstandes in Richtung Autobahn.
Die Abstandsregel zu Wald (100 m) sollte
- künftig nur im Verhältnis zu vorhandenen Waldflächen
bei entsprechender Wertigkeit des Waldes
- nicht aber im Verhältnis zu Potenzialflächen für die Aufforstung
Anwendung finden.
Die jetzige Anwendung des 200 m-Abstandes auch zu Potenzialflächen für die Aufforstung würde nach unserer Ansicht im Umkehrschluss eine mögliche Aufforstung nahe und unter den großen, raumbedeutsamen WEA mit z.B. 150 m Höhe verhindern.
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