
Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kirchlinteln hat sich in den letzten Wochen intensiv mit den neuen Erkenntnissen zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Windenergieplanung im Gemeindegebiet befasst. Auf dieser Grundlage hat die Fraktion einen Antrag eingereicht, der die Einberufung einer zusätzlichen Ratssitzung vorsieht. Ziel ist es, vor einem möglichen Bürgerentscheid eine Entscheidung des Gemeinderats über den Antrag des Bürgerbegehrens herbeizuführen.
Hintergrund: Verzögerungen und neue Rahmenbedingungen
Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Verden muss erneut überarbeitet werden, weil u.a. Richtfunkstrecken zu Veränderungen von Vorranggebieten führen. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass es frühestens im Jahr 2027 in Kraft treten wird. Ursprünglich war eine Gültigkeit bereits ab 2025 vorgesehen. Diese Verzögerung hat weitreichende Folgen für die Planungen der Windenergie im gesamten Kreisgebiet.
In seinem Antrag führt der CDU-Fraktionsvorsitzende Torsten Blanke vier zentrale neue Erkenntnisse an, die eine Neubewertung der bisherigen Diskussion notwendig machen:
1. Das neue RROP tritt erst 2027 in Kraft.
Wegen der erforderlichen dritten Auslegung und der Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen wird das Programm frühestens Ende 2026 erneut ausgelegt und nicht vor 2027 beschossen. Das bisherige RROP bleibt bis mindestens April 2027 gültig.
2. BImSch-Genehmigungen für neue Windvorranggebiete werden bis dahin nicht erteilt.
Der Landkreis wird entsprechende Anträge erst nach Abschluss des neuen RROP genehmigen können. Nur die bereits bestehenden Vorranggebiete – wie Kreepen (KI-05) und Weitzmühlen (KI-10) – sind hiervon ausgenommen.
3. Das aktuelle EEG läuft Ende 2026 aus.
Damit endet auch die bisherige feste Einspeisevergütung über 20 Jahre. Ob die künftigen Regelungen ab 2027 wirtschaftlich tragfähig sind, ist derzeit offen.
4. Netzanschlusspunkte sind derzeit nicht verfügbar.
Nach aktuellen Informationen stehen im Versorgungsgebiet keine freien Netzkapazitäten mehr zur Verfügung. Der Ausbau der Infrastruktur wird noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Konsequenzen für Kirchlinteln
Aus diesen neuen Rahmenbedingungen ergibt sich, dass auf absehbare Zeit keine weiteren Windenergieanlagen auf den potenziellen neuen Vorrangflächen errichtet werden können. Damit entfallen auch die bislang erwarteten Einnahmen für die Gemeinde aus Windkraftprojekten.
„Es ist unrealistisch, dass in den nächsten Jahren neue Windenergieanlagen in Kirchlinteln entstehen“, erklärt Fraktionsvorsitzender Torsten Blanke. „In dieser Situation wäre es falsch, die Gemeinde mit zusätzlichen Kosten für ein Bürgerbegehren zu belasten, das faktisch keine Auswirkungen hätte.“
Antrag der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion beantragt daher, zeitnah eine zusätzliche Sitzung des Gemeinderates anzusetzen, in der über eine Zustimmung des Rates zum Antrag des Bürgerbegehrens entschieden wird – noch bevor ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.
Ziel ist es, unnötige Kosten und Aufwendungen zu vermeiden und gleichzeitig Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen.
Verantwortungsvoll und vorausschauend handeln
„Die Faktenlage hat sich grundlegend verändert“, betont die CDU-Fraktion. „Eine Zustimmung zum Bürgerbegehren würde unter diesen Umständen nicht nur Kosten sparen, sondern auch helfen, die Diskussion zu versachlichen und eine Spaltung der Bürgerschaft zu vermeiden.“ Der Rat der Gemeinde Kirchlinteln wird am 16. Oktober zu einer zusätzlichen Ratssitzung zusammenkommen, um die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand und die neuen Entwicklungen zu informieren.
Empfehlen Sie uns!