Der Landkreis Soltau-Fallingbostel plant in der Gemarkung Groß-Eilstorf einen Windenergie-Vorrangstandort mit insgesamt 146 Hektar Fläche. Dieser neue Windpark beginnt nur 2.200 Meter südlich der Gemeinde- und Kreisgrenze bei Otersen und ist um ein Mehrfaches größer als die drei Windenergie-Flächen in der Gemeinde Kirchlinteln in Holtum (Geest), Neddenaverbergen und Luttum zusammen. In Neddenaverbergen drehen sich 4 Windräder auf 26 Hektar Fläche. Je nach Größe wären bei Genehmigung in Eilstorf problemlos 20 Windräder möglich, so CDU-Fraktionsvorsitzender Günter Lühning, der deshalb Gemeinde- und Kreisgrenzen übergreifende Gespräche anregt.
Im Grenzgebiet zwischen drei Gemeinden (Kirchlinteln, Häuslingen und Walsrode) und zwei Landkreisen (Verden und Soltau-Fallingbostel) „sollte gemeinsam und nicht nebeneinander geplant werden", so Lühning. „Beide Landkreise stellen neue Regionale Raumordnungsprogramme auf und sollten ihre Planungen aufeinander abstimmen", regt der Kreistagsabgeordnete aus Otersen gemeinsame Gespräche an.
2008 waren 8 Windräder südlich von Otersen und weitere 12 Windenergie-Anlagen östlich von Otersen in der Gemarkung Südkampen direkt hinter der Kreisgrenze im Gespräch. Jetzt sind bis zu 20 Windräder direkt süd-östlich Otersens hinter der Kreisgrenze in der Gemarkung Groß-Eilstorf konkret in der Planung des Landkreises Soltau-Fallingbostel enthalten. Nur 2.200 Meter hinter der Kreisgrenze beginnen die beiden im neuen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Nachbar-Landkreises eingeplanten Windenergie-Vorrangstandorte auf insgesamt 146 Hektar Fläche. Zum Vergleich: In Otersen sind 8 Windräder auf 40 Hektar Fläche geplant. Die „Wind-Flächen" in der Gemarkung Eilstorf sind also 3,6-mal so groß. Die Windenergie-Potenzialfläche süd-östlich des Dorfes Otersen wurde bisher von der Verdener Kreisverwaltung nicht in den Entwurf des neuen RROP des Landkreises Verden aufgenommen. Aufgrund des Schutz-Kriteriums „nur gering belasteter Freiraum" (nicht zu verwechseln mit den Ablehnungs-Kriterien „Landschafts- oder Naturschutzgebiet" oder „Freiraumkonzept") wurden die Potenzialflächen bisher nicht aufgenommen. Sollten die Kreistagsabgeordneten in den nächsten Wochen die Aufhebung des Kriteriums „nur gering belasteter Freiraum" (wird zum Beispiel im Nachbar-Landkreis SFA nicht angewandt) beschließen, dann könnte der geplante Windpark Otersen eigentlich in das neue RROP aufgenommen werden …. eigentlich – Aufgrund des 5 km-Abstands-Kriteriums zwischen zwei Windenergie-Vorrangstandorten hätte der Windpark Otersen trotzdem keine Chance – es sei denn, eine gemeinsame Planung zwischen beiden Landkreisen würde möglich. Unabhängig von den Planungen der Landkreise könnte die Gemeinde Kirchlinteln durch Aufstellung eines Flächennutzungsplanes einen kleinen, sogenannten „gemeindlichen" Windpark mit höchstens 2 Windrädern schaffen.
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