Am 17. März informierte der Landkreis Verden in einer mit gut 100 Teilnehmern gut besuchten Veranstaltung im Saal des Niedersachsenhofes Otersen über das geplante Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Untere Allerniederung", das gut 1.800 Hektar zwischen der Mündung der Aller in die Weser bei Verden und der südlichen Kreisgrenze zwischen Otersen-Ludwigslust (Gemeinde Kirchlinteln) und Hülsen (Gemeinde Dörverden) umfasst. Mit Wilhelm Hogrefe, Heinrich Luttmann und Günter Lühning (alle CDU) informierten sich auch drei Kirchlintelner Kreistagsabgeordnete über den Schutzgebiets-Entwurf und das weitere Verfahren, das mit dem Beschluss des Kreistages im Oktober 2016 enden soll.
Die „Untere Allerniederung" ist bereits FFH-Gebiet („Natura 2000") und in Teilen Vogelschutzgebiet. „FFH" steht für „Fauna, Flora, Habitat". Die EU hat ein Beschwerdeverfahren gegen das Land Niedersachsen angestrengt, weil die FFH-Gebiete nicht ausreichend „gesichert" wurden. Die Landräte der betroffenen Landkreise mussten aufgrund des EU-Beschwerdeverfahrens mit der niedersächsischen Landesregierung Vereinbarungen würde eine weitere Unterschutzstellung vereinbaren.
Thomas Arkenau von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Verden gab am 17. März unter anderem folgende Informationen:
- rund 800 Hektar sollen als Landschaftsschutzgebiet (LSG)
- rund 1.050 Hektar sollen als Naturschutzgebiet (NSG), darunter
- rd. 200 Hektar Fluss-Lauf der Aller auf 18 Fluss-km (Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland)
ausgewiesen werden.
Bei den insgesamt gut 1.800 Hektar Gesamtfläche sei die Kreisverwaltung nur 2-mal über das FFH-Schutzgebiet hinaus gegangen und zwar dort, wo sich die Flächen ohnehin schon im öffentlichen Eigentum befinden.
- 600 bis 700 Hektar der künftigen NSG-Schutzgebiete befinden sich im öffentlichen Eigentum und seien oftmals schon § 30 Biotope
Zum weiteren Verfahren:
- 3. und letzte Informationsveranstaltung nach Westen und Otersen am 21.3.2016 im Verdener Kreishaus (18.30 Uhr)
- Beginn des förmlichen Verfahrens am Dienstag, 22.3.2016
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- Öffentliche Auslegung bis zum 31. Mai 2016
- danach Bearbeitung der eingegangenen Einwände und Anregungen
- Entscheidung durch den Kreistag im Oktober 2016
- bis 2022 Entwicklung von Maßnahmeplänen
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