1.800 ha Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Untere Allerniederung" Verfahren beginnt

19.03.2016

Am 17. März informierte der Landkreis Verden in einer mit gut 100 Teilnehmern gut besuchten Veranstaltung im Saal des Niedersachsenhofes Otersen über das geplante Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Untere Allerniederung", das gut 1.800 Hektar zwischen der Mündung der Aller in die Weser bei Verden und der südlichen Kreisgrenze zwischen Otersen-Ludwigslust (Gemeinde Kirchlinteln) und Hülsen (Gemeinde Dörverden) umfasst. Mit Wilhelm Hogrefe, Heinrich Luttmann und Günter Lühning (alle CDU) informierten sich auch drei Kirchlintelner Kreistagsabgeordnete über den Schutzgebiets-Entwurf und das weitere Verfahren, das mit dem Beschluss des Kreistages im Oktober 2016 enden soll.

Die „Untere Allerniederung" ist bereits FFH-Gebiet („Natura 2000") und in Teilen Vogelschutzgebiet. „FFH" steht für „Fauna, Flora, Habitat". Die EU hat ein Beschwerdeverfahren gegen das Land Niedersachsen angestrengt, weil die FFH-Gebiete nicht ausreichend „gesichert" wurden. Die Landräte der betroffenen Landkreise mussten aufgrund des EU-Beschwerdeverfahrens mit der niedersächsischen Landesregierung Vereinbarungen würde eine weitere Unterschutzstellung vereinbaren.

Thomas Arkenau von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Verden gab am 17. März unter anderem folgende Informationen:

  • rund 800 Hektar sollen als Landschaftsschutzgebiet (LSG)
  • rund 1.050 Hektar sollen als Naturschutzgebiet (NSG), darunter
  • rd. 200 Hektar Fluss-Lauf der Aller auf 18 Fluss-km (Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland)

ausgewiesen werden.

Bei den insgesamt gut 1.800 Hektar Gesamtfläche sei die Kreisverwaltung nur 2-mal über das FFH-Schutzgebiet hinaus gegangen und zwar dort, wo sich die Flächen ohnehin schon im öffentlichen Eigentum befinden.

  • 600 bis 700 Hektar der künftigen NSG-Schutzgebiete befinden sich im öffentlichen Eigentum und seien oftmals schon § 30 Biotope

Zum weiteren Verfahren:

  • 3. und letzte Informationsveranstaltung nach Westen und Otersen am 21.3.2016 im Verdener Kreishaus (18.30 Uhr)
  • Beginn des förmlichen Verfahrens am Dienstag, 22.3.2016
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • Öffentliche Auslegung bis zum 31. Mai 2016
  • danach Bearbeitung der eingegangenen Einwände und Anregungen
  • Entscheidung durch den Kreistag im Oktober 2016
  • bis 2022 Entwicklung von Maßnahmeplänen