CDU-Antrag zur Ausgestaltung der Geschwisterkinder-Regelung

24.02.2017

In dem angekündigten Antrag zur Ausgestaltung der Geschwisterkinder-Regelung fordert die CDU-Fraktion im Gemeinderat die Einführung eines Festbetrags für die Geschwisterermäßigung in Höhe der Mindestgebühr. Hiervon sollen alle Sorgeberechtigten profitieren, die gleichzeitig Benutzungsgebühren für den Besuch von zwei oder mehr Kindern in der Krippe oder im Kindergarten zu tragen haben. „Die Belastung für Familien mit kleineren und mittleren Einkommen wird dabei in besondere Weise berücksichtigt“, schildert der CDU-Sprecher im Ausschuss, Hermann Ramme. „Familien, die für das zweite Kinde den Mindestbetrag zu zahlen haben, werden so von dieser Benutzungsgebühr komplett freigestellt“, zeigt sich Ramme von der sozialen Ausgewogenheit des Antrags überzeugt.

Gleichzeitig fordern die Christdemokraten die Erhöhung des Freibetrags bei der Berechnung der Gebührenhöhe von derzeit 410,-€ auf 500,-€. „Hierdurch werden alle Familien mit zwei oder mehr Kindern entlastet, unabhängig vom zeitgleichen Besuch des Kindergartens oder der Krippe“, führt Karin Wiedemann aus. Erklärtes Ziel sei es gewesen, möglichst viele Familien zu entlasten. „Von dieser Anhebung profitieren am Beispiel des aktuellen Kindergartenjahres rund 150 Kinder“, ergänzte Birgit Söhn.

„Unsere Inhalte stellen einen deutlichen Gegenentwurf zum SPD-Antrag dar“, erklärt Fraktionsvorsitzender Arne Jacobs. Besonders kritisierte er die geringe Anzahl Familien, die vom Vorschlag der SPD profitieren würden, ebenso die besondere Entlastung bei den hohen Einkommen. „Von unserem Vorgehen profitieren mehr als sieben Mal so viele Familien“, macht Jacobs die Unterschiede der beiden Varianten deutlich.