
Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben sich in Hannover auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf für das neue Landes-Brandschutzgesetz geeinigt. Demnach soll die Altersobergrenze in Freiwilligen Feuerwehren auf 63 Jahre hoch gesetzt werden. Mit ihrem Einverständnis können Angehörige der Altersabteilung aber auf Anforderung des Gemeindebrandmeisters oder auf Anforderung der Einsatzleitung auch zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden. „Diese Neuregelung ist nach mehrmonatiger inhaltlicher Diskussion ein guter Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen“, findet CDU-Landtagskandidat Adrian Mohr. Feuerwehrvertreter aus dem Kreis Verden hatten sich wiederholt vor Ort und in Hannover für eine Anhebung der freiwilligen Altersgrenze ausgesprochen.
Als weitere wichtige Neuerung des niedersächsischen Brandschutzgesetzes nennt der hiesige CDU-Abgeordnete Wilhelm Hogrefe die Möglichkeit, künftig in zwei Freiwilligen Feuerwehren Mitglied zu sein – am Wohnort und am Arbeitsort. „Vor allem den Berufspendlern unter den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten kommt diese Gesetzesänderung entgegen. Sie können künftig dort eingesetzt werden, wo sie regelmäßig zur Verfügung stehen. Das ist auch für Feuerwehren in der Gemeinde Dörverden bedeutsam“, unterstreicht Hogrefe.
Die besprochenen Änderungsvorschläge werden jetzt in den Innenausschuss überwiesen und in dessen kommender Sitzung am 28. Juni abschließend beraten. Im Juli-Plenum des Landtages könnte das Brandschutzgesetz dann schon verabschiedet werden. Mit dem Gesetzentwurf seien erstmals auch Kinderfeuerwehren ausdrücklich erwähnt worden. „Es ist ein zentrales Anliegen, die Nachwuchsarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr auch in der Zukunft zu sichern. Die Kommunen sollen junge Brandbekämpfer weiter fördern und unterstützen“, wünscht sich Adrian Mohr.
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