Photovoltaik-Anlagen auf Dächer nicht auf den Acker!

13.12.2008

Mit den Stimmen der 14 CDU-Ratsmitglieder, von Bürgermeister Wolfgang Rodewald und eines FDP-Ratsherrn, aber gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Gemeinderat Kirchlinteln am 11.12.2008 einen Grundsatzbeschluss gefasst, keine Sondergebiete für Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen ausweisen zu wollen.
Befürwortet werden Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Dächern. Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen sorgen im doppelten Sinne für einen Flächenverbrauch, betonte Bauausschuss-Vorsitzender und Landwirt Wolfgang Ritz aus Sehlingen. Die Ackerfläche würde endgültig versiegelt und ist für den Anbau von Pflanzen für die Nahrungsmittel-Erzeugung nicht mehr verwendbar, ebenso wie die Flächen, die für Ausgleichsmaßnahmen verloren gehen. Nachfolgend veröffentlichen wir den Text des CDU-Antrages mit ausführlicher Begründung.

Antrag zur Beratung und Beschlussfassung über einen Grundsatzbeschluss
Keine Sondergebiete für großflächige Photovoltaik-Anlagen auf zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Antrag
Angesichts des 1. Antrages eines Grundstückseigentümers auf Ausweisung eines Sondergebietes für eine Photovoltaik-Anlage auf einer Ackerfläche beantragen wir nach ausführlicher Beratung in der CDU-Fraktion am 3.7.2008 Grundsatzbeschluss im VA zu fassen:

Die Gemeinde Kirchlinteln weist aus grundsätzlichen Erwägungen keine Sondergebiete für großflächige Solarstromanlagen (Photovoltaik-Anlagen) auf zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen aus.

Begründung
1. In der Gemeinde Kirchlinteln stehen in ausreichendem Umfang großflächige Dachflächen auf Scheunen und Hallen zur Verfügung, um dort PV-Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie zu installieren.
2. Drei bereits im Gemeindegebiet vorhandene Biogas-Anlagen (aktuell 1,3 MW) haben den Druck auf landwirtschaftliche Nutzflächen bereits erhöht. Geplante Erweiterungen dieser Biogas-Anlagen werden den Wettbewerb um Ackerflächen
a.) für die Erzeugung von Nahrungsmitteln
b.) für die Produktion von Energie aus Pflanzen vom Acker weiter erhöhen. Dazu tragen auch weitere Biogas-Anlagen in den Nachbar-Landkreisen SFA (bei Rethem) und eine geplante 1,5 MW-Anlage im Landkreis ROW bei.
3. Die in zahlreichen aktuellen Medienberichten beschriebene „Welternährungskrise"
oder „Lebensmittelkrise" sollte uns ebenfalls veranlassen, eine Versiegelung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Photovoltaik-Anlagen zu unterbinden und keine Sondergebiete für Solarstromanlagen auf Acker- oder Weideflächen auszuweisen. Landwirte sind in erster Linie die Garanten für die Erzeugung von gesunden Nahrungsmitteln – erst in zweiter Linie Energiewirte.
4. In unserer Gemeinde sind aktuell Photovoltaik-Anlagen mit 265 kW Nennleistung
Installiert, die jährlich 212.000 Kilowattstunden (0,2 Gwh) Strom aus Sonnenenergie ins Netz einspeisen, damit aber nur 0,7 % des Jahres-Stromverbrauchs in unserer Gemeinde (31 Gwh) decken. Zum Vergleich: Die 14 Windenergieanlagen in unserer Gemeinde produzieren 23,6 Gwh umweltfreundlichen Strom, ohne nennenswerten Flächenverbrauch – im Gegensatz zu Solarstromanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. PV-Anlagen auf Ackerflächen wären als keine effiziente und nachhaltige Flächen-Nutzung.
5. Diesen Grundsatz-Beschluss betrachten wir auch als Förderung der heimischen,
bäuerlichen Landwirtschaft, die sich seit Generationen in erster Linie der Nahrungsmittel-Erzeugung verpflichtet fühlt.
6. Die Nutzung der Sonnenenergie sowohl für die Warmwasserbereitung (Solarthermie) als auch zur umweltfreundlichen Stromerzeugung (Photovoltaik)
gehört aber unverändert zum notwendigen Energie-Mix dazu – unter der Prämisse

Solarstromanlagen gehören auf die Dächer,
nicht auf landwirtschaftliche Nutzflächen

In unserem Antrag vom 14.2.2007 („Kirchlintelner Klimaschutz- und Energie-Initiative") haben wir im 12-Punkte-Programm unter Ziff. 9 Folgendes formuliert:

9. Alle gemeindeeigenen Gebäude sind hinsichtlich der Eignung zur Installation von
Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung (Beispiel: Energieeinsparung durch Solar-Anlage am Dorfhaus und Kindergarten Otersen) und von
Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie zu überprüfen.

Hinsichtlich der optimal nutzbaren Dachflächen in Süd-Ausrichtung sollte in den Gremien der Gemeinde dann über solare Nutzungs-Optionen beraten und
entschieden werden.

Folgende Optionen für eine solare Nutzung gemeindeeigener Dächer bieten sich an:

Gemeinde investiert in Photovoltaik-Anlagen und „erntet" Sonnenstrom
Leasing-Modell ist als Alternative zu prüfen)

Gemeinde investiert in Solarthermie-Anlagen und reduziert Bewirtschaftskosten (gleichzeitig Reduzierung der Nutzung fossiler Energieträger)

Gemeinde vermietet Dachflächen z.B. für Bürger-Solaranlagen

Inhaltlich verweisen wir außerdem auf das Positionspapier der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 16.5.2008, das diesem Antrag als Anlage beigefügt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Lühning
Fraktionsvorsitzender